Während früher die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse vom Arbeitsplatz abhängig war, können
mittlerweile versicherungs- pflichtige & freiwillige Mitglieder von einer zur anderen Krankenkasse wechseln. Ausnahmen bilden allerdings bestimmte Krankenkassen, die in ein berufs- ständisches Sondersystem einbezogen sind (z.B. Landwirte, Seeleute). Ansonsten darf keine offene gesetzliche Krankenkasse die Aufnahme verwehren. Generell können Sie jederzeit zu einer anderen Krankenkasse wechseln, wenn Sie bei Ihrer bisherigen Kasse mindestens |