Der Wegweiser zum finanziellen Mietzuschuss in Berlin

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Berlin jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können diesen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten.

Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch. Wohngeld bekommen Sie jedoch nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter von eigengenutztem Wohnraum.

Wohngeld beantragen: Wegweiser zum Mietzuschuss

Um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Kriterien sind im Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die Wohngeldstelle, die es in jeder Stadt oder Gemeinde gibt, entscheidet letzten Endes darüber, ob der Antragsteller diese Voraussetzungen erfüllt und somit ein Wohngeldanspruch vorliegt. Jeder Bürger einer Stadt oder einer Gemeinde, der die Kriterien erfüllt, hat rechtlichen Anspruch auf die finanzielle Sozialleistung. Die positive (oder negative) Entscheidung ist also kein freies Ermessen der jeweiligen Behörde.

1. Was ist Wohngeld?

In Deutschland ist Wohngeld eine finanzielle Hilfe nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für alle Bürger, die aufgrund eines geringen Einkommens einen finanziellen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten erhalten, die bei selbst genutztem Wohneigentum entstehen. Die gesetzlichen Regelungen zum Wohngeld gelten als besondere Teile des deutschen Sozialgesetzbuches. Wohngeld wird lediglich auf Antrag gewährt und im Falle einer Bewilligung als rückzahlungsfreie Leistung für meist 12 Monate erstattet.

Die Stadt Berlin erteilt darüber hinaus an Wohnungssuchende mit geringem Einkommen einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS-Schein), der auch als RlvF-Bescheinigung bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um eine amtliche Bescheinigung, die einem Mieter nachweist, dass der Wohnungssuchende berechtigt ist, eine Wohnung zu beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung). Um einen WBS-Schein bzw. die RlvF-Bescheinigung zu erhalten, muss der Antragssteller selbstverständlich einige Kriterien erfüllen. So darf etwa eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. In Berlin sind dies etwa 16.800 Euro jährlich bei einem Einpersonenhaushalt, bzw. 25.200 Euro bei Zweipersonenhaushalten?.

2. Gibt es Wohngeld überhaupt noch?

Das Wohngeldgesetz trat bereits am 1. April 1965 in Kraft. Allerdings wurde es seither mehrfach angepasst und es fanden im Laufe der Zeit diverse Leistungsanpassungen statt. Die Berechnungsgrundlagen des Wohngeldes, das Einkommen und die Haushaltsgröße den Wohnkosten gegenüber zu stellen, gelten jedoch bis heute. Dementsprechend steht diese Sozialleistung auch heute noch jedem zur Verfügung, der die entsprechenden Kriterien für eine positive Antragsbewilligung erfüllt.

3. Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Wer kann Leistungen beantragen?

Ob die Stadt Berlin Wohngeld bewilligt, hängt grundlegend von zahlreichen Faktoren ab, die der Antragsteller zu erfüllen hat. Zunächst muss der Hauptwohnsitz in Berlin mit einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden. Darüber hinaus sind noch die folgenden Kriterien Grundvoraussetzung für eine positive Entscheidung:

  • Der Antragsteller lebt zur Miete. Entweder als Haupt- oder Untermieter, in einer Genossenschafts-Wohnung oder in einem Heim.
  • Die Anzahl der Haushaltsmitglieder werden bei Antragstellung ebenso berücksichtigt, wie...
  • ...die Höhe des Gesamteinkommens.
  • Der Antragsteller erhält keine Sozialleistungen, bei denen die Kosten der Wohnung bereits berücksichtigt werden (ALG !!, Sozialgeld, Kinder- und Jugendhilfe, etc.).
  • Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf BAföG (Bundesausbildungs-Förderung) oder BAB (Berufsausbildungs-Beihilfe).
  • Wer in einem Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung lebt, kann einen Antag auf Lastenzuschuss stellen. An dieser Stelle ist keine abschließende Aufzählung möglich, da über jeden Wohngeldantrag individuell entschieden wird.**

4. Wie und wo kann man Wohngeld in Berlin beantragen?

Die Bürgerämter sind für die Antragsstellung des Wohngeldes zuständig. Dort erhält der Bürger auch den entsprechenden Antrag sowie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare. Bei sämtlichen Fragen rund um das Wohngeld sind die folgenden Berliner Bürgerämter als Wegweiser tätig:

Webseite: https://service.berlin.de/dienstleistung/120656/

Extra-Tipp:

Obwohl über die Bewilligung des Wohngeldes in der Regel stets individuell entschieden wird, sind im Internet viele Wohngeld-Rechner zu finden, die bereits im Vorfeld einen guten Hinweis darauf geben, inwiefern sich eine Antragsstellung lohnen kann.


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