Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben. Das Geld gibt es für: alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (plus Zivil- oder Wehrdienst), zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten sowie für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Seit Januar 2005 sieht der Gesetzgeber
einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vor. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken. |