Finanzämter Berlin Die Finanzämter in Berlin unterstehen der Senatsverwaltung für Finanzen. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist liegt daran in welchen Stadtbezirk, sich Ihr Wohnsitz befindet. Bei Körperschaften ist je nach Geschäftssitz, eines der vier Finanzämter für Körperschaften in Berlin für Sie zuständig.
Senatsverwaltung für Finanzen - Steuerabteilung
Klosterstrasse 59 10179 Berlin
Tel.: 030 / 902410-0 Tel.: 030 / 902410-900
Adressen & Öffnungszeiten der Berliner Finanzämter
Das Finanzamt für Körperschaften I ist zuständig für die Bezirke: Charlottenburg, Reinickendorf, Wedding, Wilmersdorf sowie zentral für die Besteuerung von Vereinen, Anstalten und Stiftungen.
Das Finanzamt für Körperschaften II ist zuständig für die
Bezirke: Friedrichshain - Prenzlauer Berg, Mitte, Hellersdorf - Marzahn, Lichtenberg - Hohenschönhausen, Pankow - Weißensee, sowie den Bezirken Treptow - Köpenick.
Das Finanzamt für Körperschaften III ist zuständig für die Bezirke: Kreuzberg, Neukölln, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Tiergarten sowie dem Bezirk Zehlendorf.
Das Finanzamt für Körperschaften IV ist zuständig für den Bezirk: Schöneberg. Für die Besteuerung von GmbH & Co. KG sowie die Verwaltung der Spielbankabgabe und Spielautomatensteuer.