Wenn Ihr Fahrzeug älter als 30 Jahre ist, können Sie ein Oldtimer - Kenn- zeichen beantragen. Dieses hat den Vorteil, dass die Kfz-Steuer pauschal und nicht mehr nach Hubraum berechnet wird. Das Fahrzeug muss vor 30 Jahren (Tag der ersten Zulassung) erstmals in den Verkehr gekommen sein, vornehmlich zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden sowie über ein Gutachten verfügen. |